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Waffensachkunde machen: in 5 Schritten zur Sachkundeprüfung

Wer in Deutschland eine Waffenbesitzkarte beantragt, muss nachweisen, dass er mit Waffen umgehen kann und das Waffenrecht kennt. Das ist die Sachkunde nach § 7 Waffengesetz.

Meist führt der Weg über eine Prüfung mit Theorie und Praxis. Hier steht, wer die Sachkunde braucht, welche Wege es gibt und wie du in fünf Schritten durch die Prüfung kommst.

Kurz gesagt
  • Sachkunde ist Voraussetzung für jede Waffenerlaubnis.
  • Die Prüfung hat einen theoretischen und einen praktischen Teil.
  • Die Fragen kommen aus dem öffentlichen Katalog des Bundesverwaltungsamts.
  • Fragenzahl und Bestehensgrenze legt die Prüfstelle fest.

Wer braucht die Waffensachkunde?

Für eine Waffenerlaubnis verlangt § 4 WaffG fünf Dinge: Du musst mindestens 18 Jahre alt, zuverlässig und persönlich geeignet sein, die Sachkunde nachweisen und ein Bedürfnis haben. Sportschützen bekommen eine Erlaubnis für Sportwaffen in der Regel erst ab 21 Jahren, mit Ausnahmen etwa für Kleinkaliber.

Jäger brauchen keine eigene Sachkundeprüfung, die bestandene Jägerprüfung gilt als Nachweis. Das gleiche gilt für eine Gesellenprüfung als Büchsenmacher oder drei Jahre Vollzeit im Waffenhandel.

Bei Erben kommt es auf das Bedürfnis an. Wer eine geerbte Waffe nur behalten will, braucht keine Sachkunde, die Waffe bekommt dann ein Blockiersystem. Wer sie als Sportschütze oder Jäger nutzen will, muss die Sachkunde wie alle anderen nachweisen.

In 5 Schritten zur Sachkundeprüfung

1. Den Weg zur Prüfung wählen

Es gibt zwei Wege. Entweder prüft dich ein Ausschuss, den die zuständige Waffenbehörde gebildet hat. Oder du besuchst einen staatlich anerkannten Lehrgang und legst die Prüfung vor dem Ausschuss des Lehrgangsträgers ab. Die Anerkennung gilt bundesweit. Schießsportvereine eines anerkannten Verbands dürfen ihre Mitglieder auch selbst prüfen.

Die meisten Bewerber wählen den Lehrgang. Er kostet je nach Anbieter und Umfang grob 70 bis 400 Euro, eine Wiederholungsprüfung oft noch einmal 50 bis 150 Euro.

2. Den Fragenkatalog besorgen

Das Bundesverwaltungsamt veröffentlicht den Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung frei zugänglich. Die aktuelle Fassung trägt den Stand 16.12.2024 und berücksichtigt die Änderung des Waffengesetzes vom Oktober 2024. Die Prüfungen sollen ausschließlich Fragen aus diesem Katalog verwenden.

Der Katalog gliedert sich in Waffenrecht, Waffentechnik, Handhabung sowie Not- und Seenotsignalmittel. Im Waffenrecht geht es um Begriffe, Rechte und Pflichten, Kennzeichnung, Aufbewahrung sowie Notwehr und Notstand.

§ 7WaffG regelt die Sachkunde
18Jahre Mindestalter für eine Erlaubnis
4Kapitel im Fragenkatalog
2Prüfungsteile, Theorie und Praxis

3. Theorie lernen

Ein Teil der Fragen ist Multiple Choice, dabei können auch mehrere Antworten richtig sein. Ein anderer Teil verlangt eine ausformulierte Antwort. Wortgenau wiedergeben musst du die Musterantwort nicht, der Inhalt muss aber stimmen.

Wer die Fragen zur Waffensachkundeprüfung üben will, findet dort die Fragen aus dem amtlichen Katalog mit einer Prüfungssimulation. 50 Fragen und eine Probeprüfung sind kostenlos, der volle Zugang kostet einmalig 29,99 Euro. Der Trainer ist ein unabhängiges Angebot und ersetzt weder Lehrgang noch Prüfung.

4. Praxis üben

Zur Prüfung gehört ein praktischer Teil. Du zeigst, dass du eine Waffe sicher handhabst, und schießt unter Aufsicht. Wer über einen Lehrgang oder einen Verein kommt, übt das dort auf dem Schießstand.

5. Prüfung ablegen

Wie viele Fragen die Theorie hat und ab wann du bestanden hast, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Waffenverordnung nennt dazu keine Zahlen, das legt die Prüfstelle fest. Üblich sind Größenordnungen von 60 bis 100 Fragen und rund 75 bis 80 Prozent richtige Antworten. Frag das am besten vorher bei deiner Prüfstelle nach.

Nach bestandener Prüfung bekommst du ein Zeugnis, das du mit dem Antrag bei der Waffenbehörde einreichst. Fällst du durch, kannst du die Prüfung wiederholen, der Ausschuss kann dafür eine Frist setzen.

Nach der Prüfung: die Aufbewahrung

Die Aufbewahrung ist nicht nur Prüfungsstoff, sondern die erste praktische Pflicht nach der Erlaubnis. Waffen und Munition gehören in ein Behältnis mit dem vorgeschriebenen Widerstandsgrad. Welche Modelle sich dafür eignen, zeigen wir in unserem Waffenschrank-Test.

Wie viele Fragen hat die Waffensachkundeprüfung?

Das legt die jeweilige Prüfstelle fest. Bundesweit gibt es keine einheitliche Zahl, die Fragen stammen aber aus dem öffentlichen Katalog des Bundesverwaltungsamts.

Brauchen Jäger eine Waffensachkunde?

Nein, keine eigene Prüfung. Die bestandene Jägerprüfung gilt als Nachweis der Sachkunde.

Brauchen Erben eine Waffensachkunde?

Nur wenn sie ein Bedürfnis geltend machen, etwa als Sportschütze oder Jäger. Wer die geerbte Waffe nur behält, braucht keine Sachkunde, die Waffe wird dann mit einem Blockiersystem gesichert.
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